Kann ich nach dem Studium zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung?

Hierzu sollten vier verschiedene Fälle betrachtet werden:

  1. Für den Fall eines Angestelltenverhältnisses nach dem Studium besteht eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht, unabhängig davon, wie Sie im Studium versichert waren. Erst wenn Sie ein Jahreseinkommen von 60.750 Euro brutto überschritten haben, können Sie sich wieder privat versichern.
  2. Für den Fall einer Selbstständigkeit oder freiberuflichen Tätigkeit nach dem Studium entsteht keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Waren Sie also im Studium gesetzlich versichert krankenversichert, können Sie sich nach dem Studium frei zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und privaten Krankenversicherung entscheiden. Waren Sie im Studium privat krankenversichert, bleiben Sie weiterhin privat krankenversichert bis evtl. eine Versicherungspflicht aufgrund eines Angestelltenverhältnisses entsteht.
  3. Für den Fall einer anschließenden Arbeitssuche entsteht keine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Wenn Sie während des Studiums gesetzlich krankenversichert waren, können Sie sich nun zwischen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung entscheiden.
  4. Für den Fall einer anschließenden Arbeitssuche mit Anspruch auf Arbeitslosengeld werden Sie unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus im Studium gesetzlich versicherungspflichtig und die Beiträge werden von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt.

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