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Wie funktioniert die Abwicklung nach Arztbesuchen?

Auf Grundlage der Privaten Krankenversicherung haben Sie ein eigenes Vertragsverhältnis mit dem Arzt und der Versicherungsgesellschaft. Die Rechnung des Arztes erhalten Sie meist 2-4 Wochen nach der Behandlung. dies ist davon abhängig, ob der Arzt über die privatärztliche Verrechnungsstelle oder über seine eigene Verwaltung die Rechnung erstellen lässt.

Zur Erstattung der Rechnung reichen Sie die Rechnung im Original der Versicherungsgesellschaft ein. Diese zahlt Ihnen den Rechnungsbetrag unter Berücksichtigung einer evtl. Selbstbeteiligung und den Tarifleistungen auf Ihr Konto. Eine Arztrechnung ist zahlbar innerhalb von 4 Wochen. Die meisten Versicherungsgesellschaften erstatten die eingereichten Rechnungen innerhalb von 10 Tagen.

Bitte beachten Sie, dass Sie in Apotheken zumeist direkt bezahlen müssen und die Erstattung dann über das Einreichen der Rechnung erlangen


Selbstbeteiligung

Tarife mit niedrigen Monatsbeiträgen sind häufig mit einer entsprechend hohen Selbstbeteiligung kalkuliert. Dies bedeutet, dass alle Arztrechnungen, auch Vorsorgeuntersuchungen, bis zur Höhe der Selbstbeteiligung kumuliert pro Jahr selber getragen werden müssen. Dabei kann es sich um eine feste Selbstbeteiligung pro Jahr, eine Selbstbeteiligung von z.B. 10 Euro pro Jahr oder um eine prozentuale Selbstbeteiligung von 25 Prozent pro Rechnung handeln. Die Selbstbeteiligung fällt nicht an, wenn keine Arztrechnungen entstanden sind und wird auch nicht monatlich mit dem Beitrag erhoben.

Arztrechnung

Privatpatienten erhalten die Rechnung des Arztes ca. zwei bis vier Wochen nach der Behandlung. Hierauf sind die abgerechneten Leistungen nach Gebührenordnungsziffern und die entsprechenden Abrechungsfaktoren aufgeführt. Die Arztrechnung wird im Original an die Versicherungsgesellschaft gesandt und in der Regel innerhalb von 7 bis 10 Werktagen erstattet. Die Erstattung erfolgt an den Kunden (Patienten) und wird dann an den Arzt überwiesen. Eine Vorleistung ist allerdings in der Apotheke notwendig und wird dann über das Einreichen des Rezeptes bei der Versicherung erstattet.

Beitragsrückerstattung

Sollten in ein einem Versicherungsjahr keine Arztrechnungen anfallen bzw. diese unterhalb der Selbstbeteiligung liegen und deshalb nicht der Krankenversicherung eingereicht werden, zahlen die Gesellschaften einen Teil der Beiträge zurück. Hierbei dürfen allerdings auch keine Rechnungen von Vorsorgehandlungen eingereicht werden. Die Höhe der Beitragsrückerstattung ist je nach Tarif unterschiedlich und kann bis zu sechs Monatsbeiträge ausmachen. Die Beitragsrückerstattung ist steuerfrei.