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Muss ich mich beim Wechsel in die Private Krankenversicherung von der Versicherungspflicht befreien lassen?

Wenn Sie zum Studienbeginn oder dem Ende der Familienversicherung in die Private Krankenversicherung wechseln möchten, müssen Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung ist notwendig, um nicht der in § 5 SGB V vorgeschriebenen Versicherungspflicht zu unterliegen. Die Befreiung zu Beginn des Studiums oder nach dem Ende der Familienversicherung muss innerhalb einer Frist von drei Monaten geschehen. Wenn Sie diese Frist überschreiten, ist ein Wechsel in die Private Krankenversicherung für Studenten nicht mehr möglich.

Die Befreiung kann an jeder Geschäftsstelle einer Krankenkasse vorgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass die Befreiung von der Versicherungsplicht für die gesamte Zeit des Studiums gilt.


Pflichtpraktikum während des Studiums

Ein in der Studienordnung vorgeschriebenes Praktikum während des Studiums ist in allen Sozialversicherungsarten beitragsfrei. Das bedeutet, dass sowohl die Arbeitszeiten als auch das Entgelt nicht zu einer Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge in der GKV oder PKV führen. Das Praktikum wird hier aus Studiengründen geleistet und der Status Student bleibt während des Studiums erhalten.

Freiwilliges Praktikum während des Studiums

Ein nicht in der Studienordnung vorgeschriebenes Praktikum gilt nur dann als sozialversicherungsfrei, wenn für das Praktikum kein Entgelt gezahlt wird. Wenn das Praktikum über 400 Euro entlohnt wird, gelten die Regeln für pflichtversicherte Arbeitnehmer und der Student wird sozialversicherungspflichtig. Falls das Praktikum während der Familienversicherung durchgeführt wird, endet diese für die Zeit des Praktikums.

Praktikum vor und nach dem Studium

Ein freiwilliges Praktikum vor dem Studium oder nach dem Studium wird wie ein normales Beschäftigungsverhältnis in allen Sozialversicherungsteilen versicherungspflichtig. Ausnahmen gelten für nicht entgeltliche oder unter 400 Euro bezahlte Praktika, hier bleiben alle Sozialversicherungsteile beitragsfrei. Die gleichen Regelungen gelten für vorgeschriebene Praktika vor oder nach dem Studium. Entgeltlose Praktika werden hier weiterhin im Studententarif abgewickelt.