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Wie ist es um den Datenschutz bei Arztrückfragen bestellt?

Die Datenschutzrichtlinien haben sich hier zu Gunsten des Verbrauchers bzw. Antragstellers geändert.

Mit Ihrer Unterschrift im Antrag können Sie der Versicherungsgesellschaft eine generelle Entbindung des Arztes über die Schweigepflicht bei Rückfragen der Versicherungsgesellschaft geben. Sie haben aber auch die Möglichkeit, diese nur für den Einzelfall freizugeben.

Dies bedeutet, dass der Versicherer bei Arztrückfragen immer erst Ihre Zustimmung einholen muss, bevor er bei Ärzten Rücksprache zu Ihrem Gesundheitszustand hält. Hier ist rechtlich allerdings noch nicht abschließend geklärt, ob bei Verweigerung der Erlaubnis zur Rückfrage bei Ärzten die Gesellschaft dennoch zur Leistung bzw. Erstattung der Rechnungen verpflichtet ist.


Heilpraktiker

Heilpraktikerleistungen, Homöopathie und alternative Medizin werden in der privaten Krankenversicherung in vielen Tarifen erstattet. Dazu gehören Akupunktur, Atemtherapie, Blutegelbehandlung, Hypnose, Kinesiologie, manuelle Therapie, Neuraltherapie, Elektrotherapie, Hydrotherapie, Ayurveda, Schüssler-Salze, Bachblüten-Therapie, Bioresonanz-Therapie.

Psychotherapie

Die Kosten einer Psychotherapie zur Heilbehandlung einer Erkrankung werden von der privaten Krankenversicherung bei medizinischer Notwendigkeit in vielen Tarifen erstattet. Medizinische Gründe für eine Psychotherapie sind u.a. psychische Störungen, psychosomatische Störungen und Verhaltensstörungen. Bei vielen Tarifen muss die private Krankenversicherung vorab über die geplante Therapie informiert werden und eine Übernahme der Therapiekosten schriftlich zusagen.

Physiotherapie

Physiotherapeutische Leistungen wie Osteopathie, Krankengymnastik oder Massagen werden von den meisten Tarifen in der privaten Krankenversicherung bei medizinischer Notwendigkeit übernommen. Physiotherapie gehört definitorisch zu den Heilmitteln und wird oftmals in der Höhe der Stundensätze begrenzt.