Haben Sie eine Frage?

Wenn Ihre Frage unbeantwortet geblieben ist, können Sie diese hier stellen. Wir versuchen, diese umgehend zu beantworten.

Kann ich meinen Ehepartner und Kinder mit in der PKV versichern?

Ja, allerdings müssen sowohl Ihre Ehefrau als auch Ihre Kinder in der Privaten Krankenversicherung eigene Beiträge bezahlen. Die in der Gesetzlichen Krankenversicherung übliche kostenlose Familienversicherung ist in der Privaten Krankenversicherung nicht möglich.

Die Beiträge sind in der Privaten Krankenversicherung vom Eintrittsalter, Geschlecht, Tarif und Risiko abhängig. Ist Ihre Frau erziehend und auch privat versichert, müssen Sie Ihre Kinder privat versichern. Die Beiträge liegen dann bei ca. 100 Euro. Ist Ihre Frau erwerbstätig und sozialversicherungspflichtig, kann Ihr Kind beitragsfrei in der Gesetzlichen Krankenkasse mitversichert werden.

Eine Heirat während des Studiums führt für den Privatversicherten nicht zur einer Familienversicherung über die Gesetzliche Krankenkasse des Ehepartners.


Angestellt nach dem Studium?

Die private Krankenversicherung für Studenten gilt nur für die Zeit des Studiums. Nach dem Studium müssen Sie als Angestellter in die gesetzliche Krankenkasse. Dies ist unabhängig von der Höhe des Einkommens, da Sie erst drei Jahre über 49.150 Euro pro Jahr verdienen müssen, um sich dann im vierten Jahr wieder privat versichern zu können.

Selbstständig nach dem Studium?

Wenn Sie während des Studiums privat versichert sind und nicht in ein Angestelltenverhältnis eintreten, werden Sie nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse. Als Selbstständiger bleiben Sie dann privat versichert, Sie können sich allerdings eine andere Gesellschaft aussuchen. Die Beiträge für Selbstständige in der privaten Krankenversicherung sind deutlich günstiger als in der gesetzlichen Krankenkasse.

Arbeitssuchend nach Studium?

Sofern Sie nach dem Studium arbeitssuchend sind und kein ALG II beziehen werden Sie weiterhin privat versichert. Die Beiträge steigen dann auf den Normaltarif und liegen bei ca. 150 Euro. Sollten Sie im Studium gesetzlich versichert gewesen sein, werden Sie freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse und liegen bei ca. 140 Euro.