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Wieviel darf ich als privat versicherter Student verdienen?

Die Höhe des Einkommens ist für die private Krankenversicherung nicht entscheidend. Sie sollten nur nicht regelmäßig 20 Stunden pro Woche während des Semesters überschreiten. Davon ausgenommen sind Wochenend- oder Nachtzeiten, die hier nicht in die 20 Stundengrenze fallen.

Hintergrund der Regelung ist, dass das Studium weiterhin, zeitlich, im Mittelpunkt stehen soll und bei einer angenommen 40-Stunden-Woche mindestens die Hälfte dieser Zeit für das Studium verwendet werden soll.

In den Semesterferien gilt die Begrenzung der Stundenanzahl nicht.

Im Übrigen werden Sie bei Überschreiten der 20 Stundengrenze pro Woche krankenversicherungspflichtig und wie ein Angestellter in den Sozialversicherungen geführt.


Pflichtpraktikum während des Studiums

Ein in der Studienordnung vorgeschriebenes Praktikum während des Studiums ist in allen Sozialversicherungsarten beitragsfrei. Das bedeutet, dass sowohl die Arbeitszeiten als auch das Entgelt nicht zu einer Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge in der GKV oder PKV führen. Das Praktikum wird hier aus Studiengründen geleistet und der Status Student bleibt während des Studiums erhalten.

Freiwilliges Praktikum während des Studiums

Ein nicht in der Studienordnung vorgeschriebenes Praktikum gilt nur dann als sozialversicherungsfrei, wenn für das Praktikum kein Entgelt gezahlt wird. Wenn das Praktikum über 400 Euro entlohnt wird, gelten die Regeln für pflichtversicherte Arbeitnehmer und der Student wird sozialversicherungspflichtig. Falls das Praktikum während der Familienversicherung durchgeführt wird, endet diese für die Zeit des Praktikums.

Praktikum vor und nach dem Studium

Ein freiwilliges Praktikum vor dem Studium oder nach dem Studium wird wie ein normales Beschäftigungsverhältnis in allen Sozialversicherungsteilen versicherungspflichtig. Ausnahmen gelten für nicht entgeltliche oder unter 400 Euro bezahlte Praktika, hier bleiben alle Sozialversicherungsteile beitragsfrei. Die gleichen Regelungen gelten für vorgeschriebene Praktika vor oder nach dem Studium. Entgeltlose Praktika werden hier weiterhin im Studententarif abgewickelt.