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Was ist die Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ)?

Die Gebührenordnung für Ärzte gibt den Abrechnungsrahmen für Ärzte und Zahnärzte vor. Jede Behandlung des Arztes, die nach der Gebührenordnung abgerechnet wird, ist eine bestimmte Punktezahl zugeordnet. Diese wird dann mit einem Punktewert (aktuell: 5,82873 Cent) multipliziert.

Beispiel: Eine Injektion wird mit 40 Punkten abgerechnet. Diese werden mit dem Punktewert multipliziert und geben in diesem Beispiel 2,33 Euro (Einfachsatz). Der Arzt kann nun diesen Einfachsatz mit einem Faktor bewerten, der von der Schwierigkeit und dem Zeitaufwand der Behandlung abhängt (Regelhöchstsatz):

  • Für die persönlichen ärztlichen Leistungen ist der Faktor zwischen 1 und 2,3.
  • Für medizinisch-technische Leistungen ist der Faktor zwischen 1 und 1,8.
  • Für Laboruntersuchungen ist der Faktor zwischen 1 und 1,15

Weiterhin kann der Arzt bei besonders schwierigen und zeitaufwendigen Behandlungen auch den Gebührenordnungshöchstsatz bei persönlichen Leistungen bis 3,5 fachen Faktor abrechnen. Mit einer gesonderten Honorarvereinbarung zwischen Arzt und Patienten ist auch eine Abrechnung über den 3,5 fachen Faktor möglich.


Was sind ›Heilmittel‹?

Heilmittel sind ärztlich verschriebene, medizinische Dienstleistungen ohne gesetzlichen Gebührenkatalog. Diese Dienstleistungen dürfen nur von speziell geschultem medizinischem Fachpersonal erbracht werden. Zu den Heilmitteln zählen u.a.: Krankengymnastik, Krankenbäder, Massagen, Kneipp-Anwendungen, Elektro-, Licht- und Wärmetherapie, Sprachtherapie, Bewegungstherapie und Medizinische Fußpflege.

Was sind ›Hilfsmittel‹?

Unter Hilfsmitteln werden vor allem technische Mittel verstanden. Mit ihrem Einsatz soll eine körperliche Beeinträchtigung oder Behinderung vermieden, behoben oder zumindest abgemildert werden. Hierzu zählen u.a. Prothesen, Körperersatzstücke, Orthopädische Hilfsmittel und lebenserhaltende Hilfsmittel, wie Sauerstoffflaschen oder Dialysegeräte.

Was sind ›Arzneimittel‹?

Die allgemeinen Versicherungsbedingungen enthalten keine Definition des Arzneimittels. Es wird darin lediglich auf das Arzneimittelgesetz verwiesen. Als Arzneimittel zählen Stoffe und Stoffzubereitungen die als Medikamente, Blutpräparate oder Diagnostika eingesetzt werden. Von der Pharmaindustrie werden zusätzlich noch viele Produkte angeboten, die zwar der Steigerung des körperlichen Wohlbefindens dienen, aber nicht als Arzneimittel zählen.