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Kann ich auch als Promotionsstudent in den Studententarif der Privaten Krankenversicherung?

Wenn Sie als Promotionsstudent an Ihrer Universität eingeschrieben sind, können Sie grundsätzlich einen Studententarif in der Privaten Krankenversicherung erhalten.

Ein Stipendium wird, anders als in der Gesetzlichen Krankenversicherung, nicht als Erwerbseinkommen angesehen und ist daher einer Einstufung in die Private Krankenversicherung im Studententarif nicht hinderlich.

Wenn Sie allerdings während der Promotion am Lehrstuhl tätig sind, auch wenn es unter 20 Stunden in der Woche sind, werden Sie gesetzlich versichert. Die Höhe der Beiträge in der GKV ist dann wieder von der Frage der Versicherungspflicht abhängig. Wenn Sie unter 20 Stunden in der Woche tätig sind, werden Sie zum freiwilligen Mindestbeitrag versichert, wenn Sie über 20 Stunden in der Woche arbeitstätig sind werden Sie sozialversicherungspflichtig und somit mit dem aktuellen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung bewertet.


Angestellt nach dem Studium?

Die private Krankenversicherung für Studenten gilt nur für die Zeit des Studiums. Nach dem Studium müssen Sie als Angestellter in die gesetzliche Krankenkasse. Dies ist unabhängig von der Höhe des Einkommens, da Sie erst drei Jahre über 49.150 Euro pro Jahr verdienen müssen, um sich dann im vierten Jahr wieder privat versichern zu können.

Selbstständig nach dem Studium?

Wenn Sie während des Studiums privat versichert sind und nicht in ein Angestelltenverhältnis eintreten, werden Sie nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse. Als Selbstständiger bleiben Sie dann privat versichert, Sie können sich allerdings eine andere Gesellschaft aussuchen. Die Beiträge für Selbstständige in der privaten Krankenversicherung sind deutlich günstiger als in der gesetzlichen Krankenkasse.

Arbeitssuchend nach Studium?

Sofern Sie nach dem Studium arbeitssuchend sind und kein ALG II beziehen werden Sie weiterhin privat versichert. Die Beiträge steigen dann auf den Normaltarif und liegen bei ca. 150 Euro. Sollten Sie im Studium gesetzlich versichert gewesen sein, werden Sie freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse und liegen bei ca. 140 Euro.