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Kann ich nach dem Studium in der Privaten Krankenversicherung bleiben?

Nein, die aktuellen Regelungen im SGB V erlauben einen Versicherungsschutz in der Privaten Krankenversicherung erst erst bei Überschreiten eines Jahreseinkommens von 50.850 Euro brutto. Sollten Sie direkt nach dem Studium diese Grenze überschreiten und können Sie sich privat versichern.

Sinnvoll ist daher nach dem Ende des Studiums und dem Eintritt der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenkasse eine private Zusatzversicherung mit gleichzeitigem Optionsrecht in die Vollversicherung der PKV abzuschließen. Dadurch können Sie sich den Gesundheitszustand bis zum möglichen Eintritt in die Private Krankenversicherung sichern. Einige Tarife bieten darüber hinaus während der gesetzlichen Krankenversicherungszeit auch einen Versicherungsschutz an.

Sie könnten zum Beispiel Zweibett-Zimmer und Chefarztbehandlung mit Zahnleistungen und einem gleichzeitigem Optionsrecht kombinieren. Viele Versicherer bieten die Ausübung der Option für eine bestimmte Laufzeit (zum Beispiel bis 40 Jahre) an.


Angestellt nach dem Studium?

Die private Krankenversicherung für Studenten gilt nur für die Zeit des Studiums. Nach dem Studium müssen Sie als Angestellter in die gesetzliche Krankenkasse. Dies ist unabhängig von der Höhe des Einkommens, da Sie erst drei Jahre über 49.150 Euro pro Jahr verdienen müssen, um sich dann im vierten Jahr wieder privat versichern zu können.

Selbstständig nach dem Studium?

Wenn Sie während des Studiums privat versichert sind und nicht in ein Angestelltenverhältnis eintreten, werden Sie nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse. Als Selbstständiger bleiben Sie dann privat versichert, Sie können sich allerdings eine andere Gesellschaft aussuchen. Die Beiträge für Selbstständige in der privaten Krankenversicherung sind deutlich günstiger als in der gesetzlichen Krankenkasse.

Arbeitssuchend nach Studium?

Sofern Sie nach dem Studium arbeitssuchend sind und kein ALG II beziehen werden Sie weiterhin privat versichert. Die Beiträge steigen dann auf den Normaltarif und liegen bei ca. 150 Euro. Sollten Sie im Studium gesetzlich versichert gewesen sein, werden Sie freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse und liegen bei ca. 140 Euro.