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Kann ich nach dem Studium zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung?

Hierzu sollten vier verschiedene Fälle betrachtet werden:

  1. Für den Fall eines Angestelltenverhältnisses nach dem Studium besteht eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht, unabhängig davon, wie Sie im Studium versichert waren. Erst wenn Sie ein Jahreseinkommen von 50.850 Euro brutto überschritten haben, können Sie sich wieder privat versichern.
  2. Für den Fall einer Selbstständigkeit oder freiberuflichen Tätigkeit nach dem Studium entsteht keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Waren Sie also im Studium gesetzlich versichert krankenversichert, können Sie sich nach dem Studium frei zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und privaten Krankenversicherung entscheiden. Waren Sie im Studium privat krankenversichert, bleiben Sie weiterhin privat krankenversichert bis evtl. eine Versicherungspflicht aufgrund eines Angestelltenverhältnisses entsteht.
  3. Für den Fall einer anschließenden Arbeitssuche entsteht keine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Wenn Sie während des Studiums gesetzlich krankenversichert waren, können Sie sich nun zwischen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung entscheiden.
  4. Für den Fall einer anschließenden Arbeitssuche mit Anspruch auf Arbeitslosengeld werden Sie unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus im Studium gesetzlich versicherungspflichtig und die Beiträge werden von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt.

Angestellt nach dem Studium?

Die private Krankenversicherung für Studenten gilt nur für die Zeit des Studiums. Nach dem Studium müssen Sie als Angestellter in die gesetzliche Krankenkasse. Dies ist unabhängig von der Höhe des Einkommens, da Sie erst drei Jahre über 49.150 Euro pro Jahr verdienen müssen, um sich dann im vierten Jahr wieder privat versichern zu können.

Selbstständig nach dem Studium?

Wenn Sie während des Studiums privat versichert sind und nicht in ein Angestelltenverhältnis eintreten, werden Sie nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse. Als Selbstständiger bleiben Sie dann privat versichert, Sie können sich allerdings eine andere Gesellschaft aussuchen. Die Beiträge für Selbstständige in der privaten Krankenversicherung sind deutlich günstiger als in der gesetzlichen Krankenkasse.

Arbeitssuchend nach Studium?

Sofern Sie nach dem Studium arbeitssuchend sind und kein ALG II beziehen werden Sie weiterhin privat versichert. Die Beiträge steigen dann auf den Normaltarif und liegen bei ca. 150 Euro. Sollten Sie im Studium gesetzlich versichert gewesen sein, werden Sie freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse und liegen bei ca. 140 Euro.