Was sind ›Heilmittel‹?
Heilmittel sind ärztlich verschriebene, medizinische Dienstleistungen ohne gesetzlichen Gebührenkatalog. Diese Dienstleistungen dürfen nur von speziell geschultem medizinischem Fachpersonal erbracht werden. Zu den Heilmitteln zählen u.a.: Krankengymnastik, Krankenbäder, Massagen, Kneipp-Anwendungen, Elektro-, Licht- und Wärmetherapie, Sprachtherapie, Bewegungstherapie und Medizinische Fußpflege.
Was sind ›Hilfsmittel‹?
Unter Hilfsmitteln werden vor allem technische Mittel verstanden. Mit ihrem Einsatz soll eine körperliche Beeinträchtigung oder Behinderung vermieden, behoben oder zumindest abgemildert werden. Hierzu zählen u.a. Prothesen, Körperersatzstücke, Orthopädische Hilfsmittel und lebenserhaltende Hilfsmittel, wie Sauerstoffflaschen oder Dialysegeräte.
Was sind ›Arzneimittel‹?
Die allgemeinen Versicherungsbedingungen enthalten keine Definition des Arzneimittels. Es wird darin lediglich auf das Arzneimittelgesetz verwiesen. Als Arzneimittel zählen Stoffe und Stoffzubereitungen die als Medikamente, Blutpräparate oder Diagnostika eingesetzt werden. Von der Pharmaindustrie werden zusätzlich noch viele Produkte angeboten, die zwar der Steigerung des körperlichen Wohlbefindens dienen, aber nicht als Arzneimittel zählen.
