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Zu welchen Zeitpunkten kann ich mich privat versichern?

Es gibt mehrere Zeitpunkte für Studenten die Private Krankenversicherung zu wählen.

  1. Zu Beginn des Studiums können Sie sich mit einer Frist von drei Monaten entscheiden, ob Sie sich privat oder gesetzlich versichern wollen. Je nach Eintrittsalter ist die Private Krankenversicherung nicht teurer als die Gesetzliche Krankenkasse.
  2. Zum Ende der Familienversicherung können Sie ebenfalls mit einer Frist von drei Monaten in die Private Krankenversicherung wechseln. Die Familienversicherung kann aufgrund des Alters mit 25 enden oder aufgrund des Einkommens (> 350 Euro). Achtung: Diese Regelung wird häufig von der Gesetzlichen Krankenkasse nicht erwähnt.
  3. Am Ende des 14. Fachsemesters endet die Versicherungspflicht für Studenten. Zu diesem Zeitpunkt können Sie ohne Fristen in die Private Krankenversicherung wechseln.
  4. Zum Ende des Semesters in dem Sie 30 Jahre alt werden, endet die studentische Pflichtversicherung und Sie können in die Private Krankenversicherung wechseln.

Angestellt nach dem Studium?

Die private Krankenversicherung für Studenten gilt nur für die Zeit des Studiums. Nach dem Studium müssen Sie als Angestellter in die gesetzliche Krankenkasse. Dies ist unabhängig von der Höhe des Einkommens, da Sie erst drei Jahre über 49.150 Euro pro Jahr verdienen müssen, um sich dann im vierten Jahr wieder privat versichern zu können.

Selbstständig nach dem Studium?

Wenn Sie während des Studiums privat versichert sind und nicht in ein Angestelltenverhältnis eintreten, werden Sie nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse. Als Selbstständiger bleiben Sie dann privat versichert, Sie können sich allerdings eine andere Gesellschaft aussuchen. Die Beiträge für Selbstständige in der privaten Krankenversicherung sind deutlich günstiger als in der gesetzlichen Krankenkasse.

Arbeitssuchend nach Studium?

Sofern Sie nach dem Studium arbeitssuchend sind und kein ALG II beziehen werden Sie weiterhin privat versichert. Die Beiträge steigen dann auf den Normaltarif und liegen bei ca. 150 Euro. Sollten Sie im Studium gesetzlich versichert gewesen sein, werden Sie freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse und liegen bei ca. 140 Euro.