Beihilfe

Über die Beihilfeberechtigung der verbeamteten Eltern versicherte Studenten erhalten einen Beihilfezuschuss von 70 bzw. 80 Prozent vom Beihilfeträger. Dieser Zuschuss ist an die Regelung und zeitliche Begrenzung des Kindergeldes gekoppelt. Endet die Zahlung des Kindergeldes entfällt zusätzlich auch der Beihilfezuschuss über die Eltern. Zu diesem Zeitpunkt können bisher privat beihilfeversicherte Studenten in einen Studententarif der privaten Krankenversicherung wechseln.

Aufgrund der Befreiung von der Versicherungspflicht, die jeder Student der zu Studienbeginn privat versichert sein oder bleiben möchte, beantragen muss, ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse während des Studiums nicht mehr möglich.

Bis zu welchem Alter der Beihilfezuschuss gewährt wird, hängt von Geburtsjahr des Versicherten ab.

  • Jahrgang 1981: die Beihilfe endet mit dem 27. Geburtstag.
  • Jahrgang 1982: die Beihilfe endet mit dem 26. Geburtstag.
  • Jahrgang 1983 oder jünger: die Beihilfe endet mit dem 25. Geburtstag.

Bundeswehr- oder Zivildienstzeiten werden anerkannt und die Beihilfeversicherung um diesen Zeitraum verlängert.

Während der Beihilfe darf eine monatliche Einkommensgrenze von 640 Euro pro Monat nicht überschritten werden, andernfalls endet die Beihilfe bei Überschreiten des Einkommens.

Die Beihilfeberechtigung endet für Studenten mit Abschluss des ersten Studiums. Ein Zweitstudium berechtigt auch bei Studenten unter 25 Jahren keinen Beihilfezuschuss. Dies gilt auch für Studenten während einer Promotion, da das "ordentliche" Studium dann bereits abgeschlossen ist.

Familienversichert

Bis zum 25. Geburtstag können Studenten kostenlos in der Gesetzlichen Krankenkasse familienversichert werden. Geleistete Grund- oder Zivildienstzeiten werden anerkannt und die Familienversicherung um diesen Zeitraum verlängert. Das Einkommen während der kostenlosen Familienversicherung darf 400 Euro nicht überschreiten, andernfalls gilt die Versicherungspflicht im Studententarif zu ca. 65 Euro pro Monat.

Pflichtversichert

Nach der kostenlosen Familienversicherung beginnt die studentische Pflichtversicherung mit aktuell 65 Euro pro Monat. Die Pflichtversicherung ist bis zum Ende des Semesters, in dem der 30. Geburtstag fällt oder bis zum Ende des 14. Fachsemesters gültig. Wer nicht in der gesetzlichen Krankenkasse weiterversichert sein möchte muss sich von der Versicherungspflicht für Studenten gem. § 8 Abs. 2 SGB V befreien lassen. Dies muss innerhalb von drei Monaten nach Ende der Familienversicherung erfolgen.

Freiwillig versichert

Der Studententarif endet mit dem 14. Fachsemester oder mit dem Ende des Semesters in dem der 30. Geburtstag fällt. Danach beginnt die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung mit einem aktuellen Beitrag von 138 Euro pro Monat. Teilweise wird auch noch ein Übergangssemester von 99 Euro monatlich gewährt. Die private Krankenversicherung für Studenten öffnet den Studententarif bis zum 34. Geburtstag und kostet in dieser Altersgruppe (30 bis 34 Jahre) ca. 75 Euro pro Monat.