Familienversicherung

Die kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse besteht für Studenten bis zum 25. Geburtstag. Bundeswehr- oder Zivildienstzeiten führen zu einer Verlängerung der Familienversicherung um den geleisteten Zeitraum.

Voraussetzungen für die Familienversicherung:

  1. Beide Elternteile müssen gesetzlich krankenversichert sein. Ausnahme: Ein Elternteil ist privat versichert, verdient aber weniger als das gesetzlich versicherte Elternteil oder ein Elternteil ist als Selbständiger / Freiberufler privat versichert und verdient unter 4.350 Euro / Monat.
  2. Das regelmäßige Einkommen des Studenten darf 385,- Euro pro Monat bzw. 450,- Euro bei geringfügiger Beschäftigung nicht überschreiten. Zusätzlich wird eine steuerliche Werbungskostenpauschale von 76,66 Euro pro Monat angerechnet. Unterhaltsleistungen der Eltern gelten nicht als Einkommen.

Eine rückwirkende Feststellung führt auch immer zu einer rückwirkenden Beendigung der Familienversicherung und damit zu einer Beitragszahlungspflicht. Sollte die rückwirkende Feststellung drei Monate überschreiten, besteht keine Möglichkeit der Pflichtversicherungsbefreiung bzw. des Wechsels in die Private Krankenversicherung.

  1. Verheiratete Studenten können sich altersunabhängig über den gesetzlich versicherten Ehegatten familienversichern.

Die Familienversicherung wird in §10 SGB V geregelt. Sie gilt vor der Versicherungspflicht und drängt diese in den Hintergrund. Dies ist entscheidend für den maßgeblichen Beginn der Versicherungspflicht, welche während der Familienversicherung ruht.

Pflichtversichert

Nach der kostenlosen Familienversicherung beginnt die studentische Pflichtversicherung mit aktuell 77 Euro pro Monat. Die Pflichtversicherung ist bis zum Ende des Semesters, in dem der 30. Geburtstag fällt oder bis zum Ende des 14. Fachsemesters gültig. Wer nicht in der gesetzlichen Krankenkasse weiterversichert sein möchte muss sich von der Versicherungspflicht für Studenten gem. § 8 Abs. 2 SGB V befreien lassen. Dies muss innerhalb von drei Monaten nach Ende der Familienversicherung erfolgen.

Freiwillig versichert

Der Studententarif endet mit dem 14. Fachsemester oder mit dem Ende des Semesters in dem der 30. Geburtstag fällt. Danach beginnt die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung mit einem aktuellen Beitrag von 145 Euro pro Monat. Teilweise wird auch noch ein Übergangssemester von 110 Euro monatlich gewährt. Die private Krankenversicherung für Studenten öffnet den Studententarif bis zum 34. Geburtstag und kostet in dieser Altersgruppe (30 bis 34 Jahre) ca. 70 Euro pro Monat.

Beihilfeversichert

Studenten mit beihilfeberechtigen Eltern (Beamte) erhalten bis zum 25. Geburtstag einen Beihilfeanspruch in von 70 bis 80 Prozent der Krankheitskosten. Die restlichen 20 bis 30 Prozent müssen bei einer privaten Krankenversicherung abgesichert werden. Zu Beginn des Studiums erfolgt für beihilfeberechtigte Studenten die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht. Nach dem Ende der Beihilfe wird die Private Krankenversicherung im Studententarif zu ca. 75 Euro fortgeführt.