Pflichtversichert
Nach der kostenlosen Familienversicherung beginnt die studentische Pflichtversicherung mit aktuell 77 Euro pro Monat. Die Pflichtversicherung ist bis zum Ende des Semesters, in dem der 30. Geburtstag fällt oder bis zum Ende des 14. Fachsemesters gültig. Wer nicht in der gesetzlichen Krankenkasse weiterversichert sein möchte muss sich von der Versicherungspflicht für Studenten gem. § 8 Abs. 2 SGB V befreien lassen. Dies muss innerhalb von drei Monaten nach Ende der Familienversicherung erfolgen.
Freiwillig versichert
Der Studententarif endet mit dem 14. Fachsemester oder mit dem Ende des Semesters in dem der 30. Geburtstag fällt. Danach beginnt die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung mit einem aktuellen Beitrag von 145 Euro pro Monat. Teilweise wird auch noch ein Übergangssemester von 110 Euro monatlich gewährt. Die private Krankenversicherung für Studenten öffnet den Studententarif bis zum 34. Geburtstag und kostet in dieser Altersgruppe (30 bis 34 Jahre) ca. 70 Euro pro Monat.
Beihilfeversichert
Studenten mit beihilfeberechtigen Eltern (Beamte) erhalten bis zum 25. Geburtstag einen Beihilfeanspruch in von 70 bis 80 Prozent der Krankheitskosten. Die restlichen 20 bis 30 Prozent müssen bei einer privaten Krankenversicherung abgesichert werden. Zu Beginn des Studiums erfolgt für beihilfeberechtigte Studenten die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht. Nach dem Ende der Beihilfe wird die Private Krankenversicherung im Studententarif zu ca. 75 Euro fortgeführt.

