Familienversichert
Bis zum 25. Geburtstag können Studenten kostenlos in der Gesetzlichen Krankenkasse familienversichert werden. Geleistete Grund- oder Zivildienstzeiten werden anerkannt und die Familienversicherung um diesen Zeitraum verlängert. Das Einkommen während der kostenlosen Familienversicherung darf 400 Euro nicht überschreiten, andernfalls gilt die Versicherungspflicht im Studententarif zu ca. 65 Euro pro Monat.
Pflichtversichert
Nach der kostenlosen Familienversicherung beginnt die studentische Pflichtversicherung mit aktuell 65 Euro pro Monat. Die Pflichtversicherung ist bis zum Ende des Semesters, in dem der 30. Geburtstag fällt oder bis zum Ende des 14. Fachsemesters gültig. Wer nicht in der gesetzlichen Krankenkasse weiterversichert sein möchte muss sich von der Versicherungspflicht für Studenten gem. § 8 Abs. 2 SGB V befreien lassen. Dies muss innerhalb von drei Monaten nach Ende der Familienversicherung erfolgen.
Beihilfeversichert
Studenten mit beihilfeberechtigen Eltern (Beamte) erhalten bis zum 25. Geburtstag einen Beihilfeanspruch in von 70 bis 80 Prozent der Krankheitskosten. Die restlichen 20 bis 30 Prozent müssen bei einer privaten Krankenversicherung abgesichert werden. Zu Beginn des Studiums erfolgt für beihilfeberechtigte Studenten die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht. Nach dem Ende der Beihilfe wird die Private Krankenversicherung im Studententarif zu ca. 75 Euro fortgeführt.

