Vergleich: Gesetzlich oder Privat?

Die Private Krankenversicherung versichert Studenten in den günstigen Studententarifen bis zum 34. Geburtstag, die Gesetzliche Krankenkasse öffnet den Studententarif nur bis zum Ende des Semesters, in dem der Student 30 Jahre alt wird. Zudem enden die Studententarife in der Gesetzlichen Krankenkasse mit dem Ende des 14. Fachsemesters. Hier ergeben sich erhebliche finanzielle Vorteile in der Privaten Krankenversicherung. Studenten sparen in diesen Fällen ca. 70 Euro pro Monat.

Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenkasse erfolgt die Abrechnung mit den Ärzten nicht über eine Versichertenkarte. Privatversicherte Studenten erhalten eine Rechnung von dem Arzt und die Erstattung dieser Rechnung von der Versicherungsgesellschaft. Dabei ist keine Vorleistung der Rechnung notwendig.

Die Entscheidung für eine Private Krankenversicherung als Student bezieht sich nur auf den Zeitraum des Studiums. Nach dem Studium ist der Weg in die Gesetzliche Krankenkasse, unabhängig von der Höhe des Einkommens, als Arbeitnehmer Pflicht. Zu diesem Zeitpunkt können dann mit einem Zusatztarif Leistungsbestandteile aufrecht erhalten und der spätere Einstieg in die Private Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung erleichtert werden.

Leistungsseitig sind die Studententarife in der Privaten Krankenversicherung den normalen Volltarifen der PKV gleich. Im Vergleich zur Gesetzlichen Krankenkasse entstehen folgende Unterschiede:

  • Die Praxisgebühr fällt in der Privaten Krankenversicherung nicht an.
  • Die Ärzte sind in der Abrechnung nicht an Budgetbeschränkungen gebunden.
  • Die Leistungsabrechnung erfolgt behandlungsgerecht gem. der Gebührenordnung für Ärzte.
  • Keine Beschränkung in der Höhe des Einkommens.
  • Freie Wahl bundesweit unter niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern.
  • Keine Unterschiede in den Zuschüssen vom BAföG-Amt.

Selbstbeteiligung

Tarife mit niedrigen Monatsbeiträgen sind häufig mit einer entsprechend hohen Selbstbeteiligung kalkuliert. Dies bedeutet, dass alle Arztrechnungen, auch Vorsorgeuntersuchungen, bis zur Höhe der Selbstbeteiligung kumuliert pro Jahr selber getragen werden müssen. Dabei kann es sich um eine feste Selbstbeteiligung pro Jahr, eine Selbstbeteiligung von z.B. 10 Euro pro Jahr oder um eine prozentuale Selbstbeteiligung von 25 Prozent pro Rechnung handeln. Die Selbstbeteiligung fällt nicht an, wenn keine Arztrechnungen entstanden sind und wird auch nicht monatlich mit dem Beitrag erhoben.

Arztrechnung

Privatpatienten erhalten die Rechnung des Arztes ca. zwei bis vier Wochen nach der Behandlung. Hierauf sind die abgerechneten Leistungen nach Gebührenordnungsziffern und die entsprechenden Abrechungsfaktoren aufgeführt. Die Arztrechnung wird im Original an die Versicherungsgesellschaft gesandt und in der Regel innerhalb von 7 bis 10 Werktagen erstattet. Die Erstattung erfolgt an den Kunden (Patienten) und wird dann an den Arzt überwiesen. Eine Vorleistung ist allerdings in der Apotheke notwendig und wird dann über das Einreichen des Rezeptes bei der Versicherung erstattet.

Beitragsrückerstattung

Sollten in ein einem Versicherungsjahr keine Arztrechnungen anfallen bzw. diese unterhalb der Selbstbeteiligung liegen und deshalb nicht der Krankenversicherung eingereicht werden, zahlen die Gesellschaften einen Teil der Beiträge zurück. Hierbei dürfen allerdings auch keine Rechnungen von Vorsorgehandlungen eingereicht werden. Die Höhe der Beitragsrückerstattung ist je nach Tarif unterschiedlich und kann bis zu sechs Monatsbeiträge ausmachen. Die Beitragsrückerstattung ist steuerfrei.