Die Gebührenordnung für Ärzte gibt den Abrechnungsrahmen für Ärzte und Zahnärzte vor. Jede Behandlung des Arztes, die nach der Gebührenordnung abgerechnet wird, ist eine bestimmte Punktezahl zugeordnet. Diese wird dann mit einem Punktewert (aktuell: 5,82873 Cent) multipliziert.
Beispiel: Eine Injektion wird mit 40 Punkten abgerechnet. Diese werden mit dem Punktewert multipliziert und geben in diesem Beispiel 2,33 Euro (Einfachsatz). Der Arzt kann nun diesen Einfachsatz mit einem Faktor bewerten, der von der Schwierigkeit und dem Zeitaufwand der Behandlung abhängt (Regelhöchstsatz):
Weiterhin kann der Arzt bei besonders schwierigen und zeitaufwendigen Behandlungen auch den Gebührenordnungshöchstsatz bei persönlichen Leistungen bis 3,5 fachen Faktor abrechnen. Mit einer gesonderten Honorarvereinbarung zwischen Arzt und Patienten ist auch eine Abrechnung über den 3,5 fachen Faktor möglich.