Kann ich trotz laufender Behandlung in die Private Krankenversicherung wechseln?

Dies ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Laufende Zahnbehandlungen werden zum Beispiel häufig ausgeschlossen. Das heißt der Versicherungsschutz wird gewährt, lediglich die laufende Behandlung bzw. der betroffene Zahn sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Sobald die Behandlung abgeschlossen ist, kann dieser durch eine kurze schriftliche Bestätigung vom Zahnarzt in den Versicherungsumfang aufgenommen werden.

Anders sieht es zum Beispiel bei einer laufenden orthopädischen Behandlung am Bewegungsapparat (zum Beispiel Rücken oder Knie) aus. Hier werden die meisten Versicherer einen Versicherungsschutz ablehnen und eine Überprüfung der Annahmefähigkeit für sechs Monate nach Behandlungsende bzw. Behandlungsfreiheit anbieten.

Chronische Erkrankungen führen immer zu einem Risikozuschlag, die Höhe ist allerdings von der Schwere der Erkrankung abhängig.


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