Kann ich auch als Promotionsstudent in den Studententarif der Privaten Krankenversicherung?

Wenn Sie als Promotionsstudent an Ihrer Universität eingeschrieben sind, können Sie grundsätzlich einen Studententarif in der Privaten Krankenversicherung erhalten.

Ein Stipendium wird, anders als in der Gesetzlichen Krankenversicherung, nicht als Erwerbseinkommen angesehen und ist daher einer Einstufung in die Private Krankenversicherung im Studententarif nicht hinderlich.

Wenn Sie allerdings während der Promotion am Lehrstuhl tätig sind, auch wenn es unter 20 Stunden in der Woche sind, werden Sie gesetzlich versichert. Die Höhe der Beiträge in der GKV ist dann wieder von der Frage der Versicherungspflicht abhängig. Wenn Sie unter 20 Stunden in der Woche tätig sind, werden Sie zum freiwilligen Mindestbeitrag versichert, wenn Sie über 20 Stunden in der Woche arbeitstätig sind werden Sie sozialversicherungspflichtig und somit mit dem aktuellen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung bewertet.


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