Welche Vorerkrankungen führen sicher zur Ablehnung des Versicherungsschutzes?

Häufig führen laufende Behandlungen am Bewegungsapparat oder Behandlungen mit unklarer Prognose bzw. Diagnose zur Ablehnung des Versicherungsschutzes.

Folgende Vorerkrankungen führen in den meisten Fällen zur Ablehnung des Versicherungsschutzes:

  • Laufende psychotherapeutische Behandlungen
  • Psychotherapeutische Behandlungen innerhalb der letzten 5 Jahre
  • Bandscheibenvorfall innerhalb der letzen 3 Jahre
  • Herzerkrankungen
  • Krebs
  • HIV
  • Morbus Crohn
  • Migräne
  • Adipositas III
  • Diabetis

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