Muss ich mich beim Wechsel in die Private Krankenversicherung von der Versicherungspflicht befreien lassen?

Wenn Sie zum Studienbeginn oder dem Ende der Familienversicherung in die Private Krankenversicherung wechseln möchten, müssen Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung ist notwendig, um nicht der in § 5 SGB V vorgeschriebenen Versicherungspflicht zu unterliegen. Die Befreiung zu Beginn des Studiums oder nach dem Ende der Familienversicherung muss innerhalb einer Frist von drei Monaten geschehen. Wenn Sie diese Frist überschreiten, ist ein Wechsel in die Private Krankenversicherung für Studenten nicht mehr möglich.

Die Befreiung kann an jeder Geschäftsstelle einer Krankenkasse vorgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass die Befreiung von der Versicherungsplicht für die gesamte Zeit des Studiums gilt.


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