Familienversicherung

Die kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse besteht für Studenten bis zum 25. Geburtstag. Sie sind über die Eltern mitversichert. Bundeswehr- oder Zivildienstzeiten führen zu einer Verlängerung der Familienversicherung um den geleisteten Zeitraum.

Voraussetzungen für die Familienversicherung:

  1. Beide Elternteile müssen gesetzlich krankenversichert sein. Ausnahme: Ein Elternteil ist privat versichert, verdient aber weniger als das gesetzlich versicherte Elternteil oder ein Elternteil ist als Selbständiger / Freiberufler privat versichert und verdient unter 4.350 Euro / Monat.
  2. Das regelmäßige Einkommen des Studenten darf 435 Euro pro Monat bzw. 450 Euro bei geringfügiger Beschäftigung nicht überschreiten. Zusätzlich wird eine steuerliche Werbungskostenpauschale von 76,66 Euro pro Monat angerechnet. Unterhaltsleistungen der Eltern gelten nicht als Einkommen.

Eine rückwirkende Feststellung führt auch immer zu einer rückwirkenden Beendigung der Familienversicherung und damit zu einer Beitragszahlungspflicht. Sollte die rückwirkende Feststellung drei Monate überschreiten, besteht keine Möglichkeit der Pflichtversicherungsbefreiung bzw. des Wechsels in die Private Krankenversicherung.

  1. Verheiratete Studenten können sich altersunabhängig über den gesetzlich versicherten Ehegatten familienversichern.

Die Familienversicherung wird in §10 SGB V geregelt. Sie gilt vor der Versicherungspflicht und drängt diese in den Hintergrund. Dies ist entscheidend für den maßgeblichen Beginn der Versicherungspflicht, welche während der Familienversicherung ruht.