Freiwillige Versicherung

Die Pflichtversicherung für Studenten ist zeitlich begrenzt bis zum

  • Ende des 14. Fachsemesters oder
  • Ende des Semesters, in das der 30. Geburtstag fällt.

Zu diesem Zeitpunkt beginnt die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse und damit eine außerordentliche Wechselmöglichkeit in die Private Krankenversicherung für Studenten.

Zum Ende der studentischen Krankenversicherung gibt es keine Kündigungsfristen, da die Pflichtversicherung faktisch eine Mitgliedschaft ist, die automatisch endet. Nur wenn eine Verlängerung schriftlich erklärt wird, kann der Vertrag bei der Krankenkasse zu 180 Euro pro Monat weitergeführt werden. Einige Krankenkassen bieten für ein Semester einen Übergangsbeitrag von ca. 135 Euro pro Monat an. Hierfür darf das monatliche Einkommen 816 Euro nicht überschreiten.

Die freiwillige Krankenversicherung kann bei Studenten aber aufgrund eines Einkommens von mehr als 820 Euro pro Monat auch schon vor dem 14. Fachsemester oder 30. Geburtstag beginnen.

Beginnt das Studium erst nach dem 30. Geburtstag besteht kein Anspruch auf eine Pflichtversicherung für Studenten, es wird dann der freiwillige Beitrag erhoben. Wird das Studium allerdings aufgrund eines zweiten Bildungsweges erst nach dem 30. Geburtstag begonnen, kann die günstige Pflichtversicherung für Studenten um diesen Zeitraum verlängert werden.

Die Kündigungsfristen einer laufenden freiwilligen Krankenversicherung betragen zwei Monate bei einem Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse oder eine private Krankenversicherung.