Studenten, die über die Beihilfeberechtigung der verbeamteten Eltern versichert sind, erhalten einen Beihilfezuschuss von 70 bzw. 80 Prozent vom Beihilfeträger. Dieser Zuschuss ist an die Regelung und zeitliche Begrenzung des Kindergeldes gekoppelt. Endet die Zahlung des Kindergeldes entfällt zusätzlich auch der Beihilfezuschuss über die Eltern. Zu diesem Zeitpunkt können bisher privat beihilfeversicherte Studenten in einen Studententarif der privaten Krankenversicherung wechseln.
Jeder Student, der zu Studienbeginn privat versichert sein oder bleiben möchte, muss eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen. Dann ist jedoch ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse während des Studiums nicht mehr möglich.
Bis zu welchem Alter der Beihilfezuschuss gewährt wird, hängt von Geburtsjahr des Versicherten ab.
Bundeswehr- oder Zivildienstzeiten werden anerkannt und die Beihilfeversicherung um diesen Zeitraum verlängert.
Während der Beihilfe darf eine monatliche Einkommensgrenze von 640 Euro pro Monat nicht überschritten werden, andernfalls endet die Beihilfe bei Überschreiten des Einkommens.
Die Beihilfeberechtigung endet für Studenten mit Abschluss des ersten Studiums. Ein Zweitstudium berechtigt auch bei Studenten unter 25 Jahren keinen Beihilfezuschuss. Dies gilt auch für Studenten während einer Promotion, da das "ordentliche" Studium dann bereits abgeschlossen ist.