Vergleich: Gesetzlich oder Privat?

Die Private Krankenversicherung versichert Studenten in den günstigen Studententarifen bis zum 39. Geburtstag, die Gesetzliche Krankenkasse öffnet den Studententarif nur bis zum Ende des Semesters, in dem der Student 30 Jahre alt wird. Zudem enden die Studententarife in der Gesetzlichen Krankenkasse mit dem Ende des 14. Fachsemesters. Hier ergeben sich erhebliche finanzielle Vorteile in der Privaten Krankenversicherung. Studenten sparen in diesen Fällen ca. 70 Euro pro Monat.

Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenkasse erfolgt die Abrechnung mit den Ärzten nicht über eine Versichertenkarte. Privatversicherte Studenten erhalten eine Rechnung von dem Arzt und die Erstattung dieser Rechnung von der Versicherungsgesellschaft. Dabei ist keine Vorleistung der Rechnung notwendig.

Die Entscheidung für eine Private Krankenversicherung als Student bezieht sich nur auf den Zeitraum des Studiums. Nach dem Studium ist der Weg in die Gesetzliche Krankenkasse, unabhängig von der Höhe des Einkommens, als Arbeitnehmer Pflicht. Zu diesem Zeitpunkt können dann mit einem Zusatztarif Leistungsbestandteile aufrecht erhalten und der spätere Einstieg in die Private Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung erleichtert werden.

Die Leistungen der Studententarife und Volltarife in der Privaten Krankenversicherung sind sich gleich. Im Vergleich zur Gesetzlichen Krankenkasse entstehen folgende Unterschiede:

  • Die Praxisgebühr fällt in der Privaten Krankenversicherung nicht an.
  • Die Ärzte sind in der Abrechnung nicht an Budgetbeschränkungen gebunden.
  • Die Leistungsabrechnung erfolgt behandlungsgerecht gem. der Gebührenordnung für Ärzte.
  • Keine Beschränkung in der Höhe des Einkommens.
  • Freie Wahl bundesweit unter niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern.
  • Keine Unterschiede in den Zuschüssen vom BAföG-Amt.